FAQ
Fragen & Antworten
Darf ich Comedy & Hörbücher Spielen ?
Das haben wir uns sicher alle schon einmal gefragt:
Dürfen Comedy und Hörbücher im Webradio gespielt werden, also so was wie 2Stenkelfeld” oder “Paul Panzer”?
Viele glauben, dass diese Sparten von den GEMA-Gebühren abgedeckt seien, die ein lizenziertes Webradio entrichtet oder aber, dass man die Rechte zum Spielen mit dem Kauf der CD erwerben können. Das ist aber leider falsch! Da die GEMA ausschließlich die Nutzung von musikalischen Werken lizenziert, ist in einer GEMA-Lizenz das Spielen von Comedy und Hörbüchern nicht enthalten.
Die Senderechte an der Comedy bzw. dem Hörbuch muss man daher vom Urheber selbst (Co-median / Autor / Verlag) einholen. Comedy und Hörbücher sind also nur dann im Webradio erlaubt, wenn der Co-median / Hörbuchautor / Verlag dem Webradio die Ausstrahlung gestattet hat.
Das gilt nicht nur für Episoden wie „Stenkelfeld“ oder „Paul Panzer“, sondern auch für gemischte Beiträge, in denen sowohl gesungen als auch gesprochen wird (Beispiel: Der kleine Nils mit Gutenachtlied). Eine solche Sendeerlaubnis sollte man sich immer schriftlich geben lassen, damit man sie im Zweifelsfall vorlegen kann!
Darf ich Songs Spielen, die mir ein Hörer geschickt hat ?
Das kennen wir alle. In der Wunschbox ging ein Musikwunsch ein, aber Du hast genau diesen Tigel nicht in Deinem Repertoire.
Der Hörer bietet Dir nun an, Dir seinen Wunschtitel einfach per Mail zuzusenden. Von Hörern zugesandte Songs dürfen NICHT gespielt werden.
Begründung: Man kann nicht wissen, aus welcher Quelle der Song stammt, selbst wenn man den Hörer gut kennt, kann es möglich sein, dass dieser den Song z. B. selbst von jemandem bekommen hat und gar nicht weiß, dass er aus nicht zulässiger Quelle stammt.
Um sicherzugehen, dass Du keine Songs aus illegalen Quellen spielst, dürfen Songs, von denen wir nicht wissen, woher sie stammen, nicht gespielt werden. Dass nur Songs aus legalen Quellen (Original - CD`s, LP´s oder Bemusterungen von Label Partnern und Bands) gespielt werden dürfen, ist eine Vorgabe seitens GEMA / GVL.
Wie viele Songs eines Interpreten darf ich in einer 2-Stunden-Sendung spielen?
In den Betriebsvoraussetzungen Webcast der GVL heißt es hierzu unter. 2. Musikprogramm:. Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Kompilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend. ACHTUNG! Die GVL - Richtlinien beziehen sich auf einen Zeitraum von 3 Stunden!
Gibt es für Webradios Eine 22 Uhr Regelung?
Sehr hartnäckig hält sich das Gerücht, es gäbe für Webradios eine 22-Uhr-Regelung, sprich Songs mit bestimmten (schlüpfrigen, Alkoholkonsum verherrlichenden und anderen) Inhalten dürfen nach 22 Uhr gespielt werden.
Gibt es eine solche 22 Uhr Regelung tatsächlich?.
Um es vorweg zu nehmen: NEIN, eine solche Regelung gibt es nicht im Bereich Telemedien – und dazu gehören Webradios.
Das Warum bzw. die Begründung ist eigentlich selbsterklärend und logisch. Denn: Ein Webradio (egal wie groß, egal wie viele Hörer) ist ein öffentlicher Ort, die Inhalte (Songs, Wortbeiträge usw.) sind öffentlich und frei zugänglich – und das zu jeder Tageszeit.. Damit können Jugendliche jederzeit frei auf diese Inhalte zugreifen. Wie für alle Orte öffentlicher Aufführungen gilt auch für Webradios das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
Da man bei einem (Web)Radio nicht wissen kann, wer gerade zugeschaltet ist – und noch viel weniger lässt sich das tatsächliche Alter der Hörer ermitteln -, muss man davon ausgehen, dass ungeachtet der Tageszeit, auch Jugendliche auf das Programm zugreifen. Somit müssen die gesendeten Inhalte (Songs, Wortbeiträge etc.) zu jeder Tageszeit mit den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes konform sein.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Euro geahndet wird. Hierbei spielt keine Rolle, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand Anzeige erstattet, sollten jugendgefährdende Inhalte gesendet werden.
zum Nachlesen
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